Lang diskutiert, kontrovers kommentiert: Die Gesetzesnovelle zur „Verteilung der Maklerkosten“ ist seit Ende 2020 bundesweit in Kraft. Beim Erwerb von privat genutzten Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlen Käufer heute maximal die Hälfte der Courtage. Wir informieren Sie im folgenden Beitrag darüber, was die Neuregelung im Detail für Kaufinteressenten und Eigentümer bedeutet.