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ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUN­GEN (AGB)

Die L|S Immobilien-Agentur – Marcus Letz & Cem Söylemez GbR (nachfolgend L|S Immobilien-Agentur genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Durch Vertragsschluss erklärt der Auftraggeber, dass er mit der Anwendung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen inhaltlich einverstanden ist; Dies gilt unabhängig davon, wie der Vertragsschluss (ausdrücklich, schriftlich, konkludent) erfolgt

1. Die Angebote erfolgen aufgrund der vom  Verkäufer/Vermieter an die L|S Immobilien–Agentur erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der L|S Immobilien–Agentur nicht übernommen. Die L|S Immobilien-Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass von ihr keine Beratungstätigkeit erbracht wird. Ferner wurde das unterbreitete Angebot nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Eine technische, rechtliche oder steuerrechtliche Prüfung oder Beratung ist nicht geschuldet und wird von der L|S Immobilien-Agentur nicht vorgenommen.“

Der Käufer bzw. der Mieter ist deshalb selbst verpflichtet, diese Angaben vor Vertragsabschluss selbst noch mal zu prüfen. Es kann ebenso keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig vermietet bzw. verkauft wird.

Schadensersatzansprüche gegen die L|S Immobilien–Agentur sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt ein Jahr und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

2. Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es besteht Einigkeit, dass es eine Vertragsverletzung darstellt, wenn der Angebotsempfänger ohne schriftliche Einwilligung von der L|S Immobilien-Agentur dieses Angebot an Dritte weitergibt.

Verstößt der Angebotsempfänger hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den von der L|S Immobilien-Agentur nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Angebotsempfänger die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

3. Die L|S Immobilien–Agentur ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bzgl. des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.

5. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund der Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit von der L|S Immobilien–Agentur wird die marktübliche Provision in Höhe von 2,38% bis 5,95% aus dem Kaufpreis, d.h. 2% bis 5% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung beträgt die Vermittlungsprovision 2,38 Monatsmieten, d.h. zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u.a.) sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Gebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. dem Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt

7. Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, der L|S Immobilien–Agentur dies unverzüglich -spätestens innerhalb von drei Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

8. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwändungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von i.H.v. 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

9. Die L|S Immobilien–Agentur ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist daher rechtzeitig mitzuteilen. Die L|S Immobilien–Agentur hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/ oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

10. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stuttgart.

11. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.