Die finanzielle Belastung beim Immobilienerwerb ist hoch. Das gilt bereits für den Verkaufspreis des Objekts selbst. Je nach Region steigen die Immobilienpreise kontinuierlich. Zusätzlich traf meist die Käufer die Provision von drei bis sieben Prozent des Kaufpreises. Darauf fiel eine zusätzliche Mehrwertsteuer an. Auch wenn Sie die Vermittlung gar nicht beauftragten, standen Sie als Käufer in der Verpflichtung, die gesamte Courtage zu zahlen. Das neue Gesetz soll nun diejenigen entlasten, die sich privat genutztes Wohneigentum erwerben möchten.
Vorteile der Neuregelung für Käufer und Verkäufer
- Klarheit über die Aufteilung der Maklergebühren
- Faire Regelung
- Rechtssicherheit
- Bundeseinheitliche Regelung
Gibt es Ausnahmen?
Offiziell entfällt die Provisionsteilung nur dann, wenn der Verkäufer sich aktiv dazu bereit erklärt, die Kosten vollständig selbst zu tragen. Andernfalls gibt es einige Regelungen dazu, wann das neue Gesetz nicht greift.
In diesen Fällen gilt die Teilung der Courtage nicht:
- Unbebaute Grundstücke
- Mehrfamilienhäuser
- Immobilienverkäufe von Unternehmen
- Erwerb von Gewerbeobjekten / Mehrfamilienhäuser durch Unternehmen / Investoren
- Erwerb eines Baugrundstücks für ein Eigenheim
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