Eigentümer von Mietobjekten stehen bei der wirtschaftlich vernünftigen Verwaltung ihrer Wohn- oder Gewerbeimmobilien mitunter vor Herausforderungen. Häufig fehlt es an den nötigen Kenntnissen und der Zeit, sich um ein Objekt zu kümmern. Hier ist es auch aus rechtlichen Gründen ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Welche Aufgaben und Pflichten mit einer Mietverwaltung verbunden sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Häufig finden Sie die Mietverwaltung auch unter dem Begriff Hausverwaltung. Tatsächlich ist definiert, worin deren Aufgaben bestehen und es gibt hierbei Unterschiede. So betreut die Hausverwaltung das Gebäude und alle Angelegenheiten bezüglich des Gemeinschaftseigentums. Die Mietverwaltung wiederum organisiert Neuvermietungen, die Korrespondenzen mit den Mietern sowie Nebenkostenabrechnungen. Meist verschwimmen jedoch die beiden Aufgabenbereiche miteinander und so findet nur selten eine klare Trennung statt. Letztendlich besprechen Sie persönlich mit der jeweiligen Verwaltung die entsprechenden Aufgaben. So können Sie klar definieren, welche davon Sie selbst weiterhin übernehmen wollen. Bedenken Sie, dass als Eigentümer und Vermieter ein beachtlicher Verwaltungsaufwand auf Sie zukommt. Diesen sollten Sie nicht unterschätzen. Je mehr Immobilien Sie besitzen, desto aufwendiger gestaltet sich der Aufwand.